wird geladen ...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bedingungen

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WN-Elektronik, Landauer Str. 51, 94428 Eichendorf (im Folgenden “ANBIETER” genannt), und dem Kunden (im Folgenden “KUNDE” genannt, zusammen “die PARTEIEN”). Sie gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf von IT-Komponenten, Dienstleistungen im Bereich IT-Systemintegration, IT-Wartung sowie die Datensicherung (im Folgenden „Leistungen“ genannt).

1.2. Der ANBIETER erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

1.3. Abweichende, ergänzende oder widersprechende AGB des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB ist maßgeblich für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den PARTEIEN, einschließlich zukünftiger Vertragsabschlüsse.

1.5. Sofern in diesen AGB aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies geschlechtsunabhängig.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der Leistungen des ANBIETERS, z. B. auf der Webseite, in Prospekten oder Werbeanzeigen, stellt kein verbindliches Angebot dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme eines Angebots durch den ANBIETER zustande, z. B. durch Auftragsbestätigung per E-Mail.

2.3. Der KUNDE verpflichtet sich, keine Zugangsdaten, Materialien oder Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellt werden, ohne ausdrückliche Zustimmung des ANBIETERS an Dritte weiterzugeben.

3. Leistungen

3.1. Der ANBIETER erbringt Leistungen insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • Verkauf von IT-Komponenten und POS-Hardware, auch als Leasing („Systemhaus“),
  • Systemintegration und IT-Infrastrukturplanung,
  • IT-Wartung und Support,
  • Datensicherung und Datenwiederherstellung.

3.2. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3.3. Der ANBIETER ist berechtigt, Subunternehmer oder Dritte zur Leistungserbringung hinzuzuziehen.

II. Besondere Bestimmungen für das Leistungsportfolio „Systemhaus“

1. Leistungsgegenstand

1.1. Der ANBIETER bietet verschiedene Produkte aus dem Bereich IT-Infrastruktur und POS-Hardware zum Kauf oder Leasing an.

1.2. Die konkreten Leistungen und Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

1.3. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.

2. Lieferbedingungen

2.1. Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands an die vom KUNDEN angegebene Adresse.

2.2. Die Lieferzeit beträgt bei lagernden Artikeln 7 Werktage. Für nicht vorrätige Artikel wird eine individuelle Lieferzeit vereinbart.

2.3. Der KUNDE ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen, um die vertragsgemäße Lieferung und Installation der Ware zu gewährleisten.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des ANBIETERS.

3.2. Verarbeitete oder verbundene Ware, die weiterhin unter Eigentumsvorbehalt steht, bleibt im Miteigentum des ANBIETERS.

III. Besondere Bestimmungen für „Systemintegration“

1. Leistungsgegenstand

1.1. Der ANBIETER erbringt Beratungs- und Planungsdienstleistungen im Bereich der Systemintegration. Der Erfolg der Maßnahmen wird nicht garantiert, sofern keine konkreten vertraglichen Absprachen bestehen.

1.2. Alle Leistungen werden nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste oder auf Grundlage eines individuellen Angebots abgerechnet.

2. Vertragslaufzeit

2.1. Verträge über Systemintegrationsleistungen haben die individuell vereinbarte Laufzeit. Ohne Kündigung verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Dauer.

2.2. Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

IV. Besondere Bestimmungen für „IT-Wartung und Support“

1. Leistungsgegenstand

1.1. IT-Wartungs- und Supportleistungen werden im Rahmen eines Servicevertrags erbracht.

1.2. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem:

  • Telefon- und E-Mail-Support während der vereinbarten Zeiten,
  • Reaktion auf Störungen innerhalb der vertraglich festgelegten Frist,
  • Datensicherung, Fehlersuche und Wiederherstellung,
  • Austausch von Komponenten (gegen separate Berechnung).

1.3. Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Veränderungen durch den KUNDEN entstehen, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

2. Vertragslaufzeit und Kündigung

2.1. Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Ohne Kündigung verlängern sie sich automatisch um die ursprüngliche Laufzeit.

2.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Laufzeit.

V. Zahlungsbedingungen

5.1. Rechnungen des ANBIETERS sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.

5.2. Der KUNDE trägt alle Kosten, die durch Rücklastschriften entstehen, sofern diese vom KUNDEN zu vertreten sind.

5.3. Der ANBIETER behält sich vor, Leistungen bei Zahlungsverzug auszusetzen.

VI. Haftung

6.1. Der ANBIETER haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

6.2. Für Datenverluste haftet der ANBIETER nur, wenn diese durch ihn verschuldet wurden und der KUNDE keine ausreichenden Backups bereitgestellt hat.

6.3. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.

VII. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1. Der ANBIETER verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO).

7.2. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden, dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke genutzt werden.

VIII. Schlussbestimmungen

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des ANBIETERS.

8.3. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 01.12.2024